Geduld ist eine gute Eigenschaft. Aber nicht, wenn es um die Beseitigung von Missständen geht.

Bestandsprüfung


Bei der Bestandsprüfung werden alle vorhandenen Versorgungen speziell im Hinblick auf Nachfinanzierungsrisiken detailliert geprüft.

Darüber hinaus werden alle arbeitsrechtlichen Dokumentationen (VO, Zusagen, Umwandlungsvereinbarungen, Protokolle) auf Vollständigkeit überprüft. Und zu guter Letzt werden vorhandener Service- und Informationsprozesse geprüft und optimiert.

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Zusage­qualifizierung


Das BAG hat mit Urteil vom 21.01.2014 entschieden, Arbeitgebern weiterführende Pflichten in Bezug auf die bestehenden Zusagen aufzuerlegen.

Bei der Zusagequalifizierung prüfen wir die Umstände und die Umsetzung des BAG-Urteil 2014, des BAG-Urteil 2016 und erarbeiten die arbeitsrechtlichen Handlungsempfehlung mit Anrechnungsklausel zum – Betriebsrentenstärkungsgesetz.

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Versorgungs­ordnung


In der Versorgungsordnung werden die arbeitsrechtlichen Vorgaben geregelt. Die Inhalte der Versorgungsordnung stellen quasi die Spielregeln für die betriebliche Altersversorgung dar.

Die wichtigsten Argumente für eine Versorgungsordnung:

  • Sie regeln IHRE Vorgaben für IHR Unternehmen
  • höhere Rechtssicherheit & Beweisgründe
  • Erfüllung der Verpflichtung nach Nachweisgesetz
  • Informations- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
  • Transparenz gegenüber Mitarbeitern fördert Akzeptanz
  • Gleichbehandlung & Risikovermeidung
  • Verringerung des Verwaltungsaufwandes

Und das wichtigste: Es erfolgt eine Haftungsübernahme durch einen Rechtsanwalt.

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Mitarbeiter Benefits


Geld ist nicht alles. Leistung kann auch durch Benefits für die Mitarbeiter anerkannt werden, da wirkt jeder Job gleich viel attraktiver. Gute Mitarbeiter sind für jedes Unternehmen die wichtigste Ressource. Entscheidend dafür, ob sich Mitarbeiter voll einbringen und dem Unternehmen lange treu bleiben, sind Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterzufriedenheit.

Wir helfen Unternehmen mit flexiblen und innovativen Mitarbeiter Benefits, die Beziehung zu ihren Mitarbeitern langfristig positiv zu gestalten und dadurch erfolgreicher zu arbeiten.

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bAV - Online - Vertrags­verwaltung


Aktenordner gehören im Zeitalter der Digitalisierung der Vergangenheit an. bAV-Verträge werden heute online verwaltet.

Vorteile für Sie als Arbeitgeber:

  • Rund um die Uhr erreichbar
  • Automatische Verwaltungsprozesse
  • Verkürzte Prozesslaufzeiten
  • Rechtssicherheit
  • Datenschutzkonforme Prozesse
  • Papierlose Verwaltung
  • Entlastung der Personalabteilung

Und das alles für Sie kostenlos.

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Betriebsrenten­stärkungsgesetz


Die Bundesregierung hat umfassende Neuerungen zur Stärkung der Betriebsrente beschlossen – das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).

Das BRSG ist am 01.01.2018 in Kraft getreten und zielt darauf ab, die Betriebsrente insbesondere auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten, indem die die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge verbessert werden, das betrifft sowohl bestehende und als auch neue Betriebsrenten. Wir stellen Ihnen die Neuerungen und Änderungen detailliert vor und zeigen Ihnen auf, was das für Ihr Unternehmen bedeutet.

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